Inhalt:

KINDERSCHUTZRICHTLINIE

Aufbauend auf das Leitbild von Hazissa trägt folgende Richtlinie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei.

Sowohl das Leitbild als auch die Kinderschutzrichtlinie sind Bestandteil des Dienstvertrages und für alle Mitarbeiter:innen verpflichtend einzuhalten (auch Praktikant:innen, Projektmitarbeiter:innen, Honorarkräfte, usw.). Kinder und Jugendliche werden über die Schutzrichtlinie von Hazissa und über weitere Beratungs- und Hilfseinrichtungen (Kinderschutzzentren, KIJA, Kinder und Jugendhilfe, Notrufnummern usw.) informiert.  Für Rückmeldungen, Wünsche, Verbesserungsvorschläge oder Beschwerden steht die Mailadresse: feedback(at)hazissa.at zur Verfügung.

Organisatorisches:

  • Mitarbeiter:innen, die in direktem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben eine "Strafregisterbescheinigung der Kinder- und Jugendhilfe" vorzulegen. Diese Bescheinigung muss im Drei-Jahres-Rhythmus von allen Mitarbeiter:innen neu eingereicht werden.
  • Alle pädagogischen Mitarbeiter:innen verfügen über eine psychosoziale Grundausbildung, sowie fachspezifische Weiterbildungen (Sexualpädagogik, Traumapädagogik, Krisenintervention, Mediation, Supervision, Organisationsentwicklung, usw.).
  • Die Einhaltung von Mitteilungs- und Meldepflichten sowie die Beschäftigung mit zielgruppenspezifischen Rechten (z.B. Kinderrechte, Sexuelle Menschenrechte, UN-BRK, Lanzarote-Konvention, Istanbul-Konvention, etc.) wird vorausgesetzt.

Qualitätssicherung:

  • Teilnahme an Teamsitzungen, Supervisionen, Klausuren
  • Mitarbeit an laufenden Evaluationen und Weiterentwicklung der Angebote
  • Austausch in fachspezifischen Netzwerken, Teilnahme an Arbeitsgruppen, Forschungsprojekten
  • Teilnahme an Tagungen und Weiterbildungen

Haltung:

  • Bereitschaft zur Selbstreflexion und Feedback in Teams und Supervisionen
  • Gewaltfreiheit, Antisexismus und Geschlechtergerechtigkeit als erstrebenswerte verinnerlichte Ziele
  • reflektierter Umgang mit den Grenzen, Schamgrenzen, eigenen Grenzen
  • Bereitschaft, sich persönlich und im Team weiter zu entwickeln

Verhaltenskodex:

Alle Mitarbeiter:innen verpflichten sich dazu...

  • immer und unter allen Umständen gegen Gewalt aufzutreten sowie alle rechtlichen Vorgaben und Gesetze einzuhalten.
  • den Schutz von Kindern und Jugendlichen als zentrale Aufgabe von Hazissa wahrzunehmen.
  • Kinder und Jugendliche und alle anderen Kund:innen (zB Eltern, Pädagog:innen) und Kolleg:innen aller Alters- und Entwicklungsstufen respektvoll und wertschätzend zu begegnen, ihre Persönlichkeit und Würde zu wahren sowie auf angemessene Sprache (Geschlechtergerechtigkeit, Begrifflichkeiten, etc.) und Auftreten zu achten.
  • Vertraulichkeit (Verschwiegenheit mit Ausnahme von Gefährdensmeldungen) und das Recht am eigenen Bild zu wahren sowie die Bestimmungen der DSGVO zu achten.
  • Keine Privatkontakte mit Kindern und Jugendlichen (soziale Netzwerke, Nachrichtendienste) zu pflegen bzw. diese dem Team offen zu legen.
  • Aufträge immer in Rücksprache mit dem Sekretariat zu vereinbaren und entsprechend der Organisationsabläufe vor- und nachzubereiten (Statistik, Dokumentation, etc.).
  • Missachtung der Kinderschutzrichtlinie, Grenzverletzungen und Verdachts- oder Vorfälle von Gewalt durch Kolleg:innen ausnahmslos und unverzüglich im Team anzusprechen, bzw. an die Geschäftsführung zu melden.

Interventionsplan bei Verdachts- oder Vorfällen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen:

  • Information über Inhalte der Workshops (dass es auch um Gewalt und Hilfe-holen geht)  und Mitteilungspflichten bereits zu Beginn der Workshops - eingeschränkte Vertraulichkeit!
  • Anfertigen eines Gedächtnisprotokolls über Verdachtsmomente/Aussagen eines Kindes oder Jugendlichen direkt nach dem Workshop.
  • Unverzügliche Einberufung eines Hazissa Teams zur Besprechung des Verdachts.
  • Besprechung mit Leitung/Direktion der jeweiligen Einrichtung/Schule durch Yvonne Seidler + Workshopleiter:in (wer macht Mitteilung an Kinder- und Jugendhilfe?).
  • Wenn Mitteilung durch Hazissa: Verwenden des Mitteilungsformulars Kinder- und Jugendhilfe inkl. Gedächtnisprotokoll, Unterschrift Yvonne Seidler und Weiterleitung/Dokumentation über das Büro (Sabine Arzt).
  • Nachbesprechung im Team, Supervision.


Diese Kinderschutzrichtlinie gilt sinngemäß für alle unsere Kund:innen, im Besonderen für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen.